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Fahrradbenutzung
Für die Benutzung eines Fahrrades auf dem Schulweg gelten nach Auskunft unseres Schulträgers folgende Regeln:
Schüler, die weniger als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen, müssen zu Fuß kommen. Bei einer größeren Entfernung bekommen die Kinder eine Buskarte und können den Schulbus benutzen.
Wenn die Schüler nach der dritten Klasse die Fahrradprüfung absolviert haben und mehr als zwei Kilometer von der Schule entfernt wohnen und keine Busfahrkarte haben, können sie das Fahrrad benutzen. Kind und Fahrrad sind in diesem Fall versichert. Nimmt das Kind eine Busfahrkarte in Anspruch, ist das Fahrrad nicht versichert. Wird das Fahrrad benutzt, obwohl keine Erlaubnis zur Fahrradbenutzung erteilt ist, genießt das Fahrrad ebenfalls keinen Versicherungsschutz. Die Erlaubnis, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, erteilen wir nach bestandener Fahrradprüfung.
Einige Schülerinnen und Schüler kommen mit einem Kickboard oder Miniroller zur Schule. Da wir die Kickboards nicht mehr in einem gesonderten Raum oder im Klassenraum unterbringen können, möchten wir Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Kickboards am Fahrradständer in geeigneter Weise angeschlossen werden können.
Die Kinder sind auf dem Schulweg grundsätzlich versichert.