Inhalt
Regeln für Krankmeldungen
Schülerinnen und Schüler, die wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, werden von den Eltern am ersten Krankheitstag im Büro telefonisch oder per Fax krank gemeldet. Ist ein Schüler oder eine Schülerin länger als einen Tag krank, muss spätestens am dritten Schultag nach den Fehltagen eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Entschuldigungen können auch von den Erziehungsberechtigten in das Schuljahresbuch geschrieben werden. Wird eine Schülerin/ein Schüler nicht krank gemeldet, werden die Fehltage als unentschuldigt im Zeugnis vermerkt. Bei häufigem Fehlen kann die Schule auch ein Attest verlangen.
Krankmeldungen während des Vormittags:
Fühlt sich eine Schülerin/ein Schüler während des Schulvormittags unwohl, wird wie folgt verfahren:
Wenn eine Ruhepause im Krankenzimmer oder an der frischen Luft und Wasser trinken keine Besserung bringen, werden die Eltern von der Schule benachrichtigt, damit sie ihr Kind abholen können. In diesem Fall meldet sich die Schülerin/der Schüler bei der Lehrkraft ab, in deren Unterricht sie/er fehlt. In jedem Fall soll der versäumte Unterrichtsstoff selbständig nachgearbeitet werden. Termine beim Arzt und andere private Termine sollen auf den Nachmittag gelegt werden.
Ansprechpartner/in
Frau Claudia Schäfer | |
Telefon: 04105 55-2600 Telefax: 04105 55-2613 E-Mail: sekretariat@gs-hittfeld.de |